Schengen-Bescheinigung für medizinisches Cannabis

Ob es die Geschäftsreise oder der lang ersehnte Urlaub ist: eine Reise ins Ausland ist immer mit einem gewissen Maß an Organisation verbunden. Haben Sie auch an Ihre Medikamente gedacht? Cannabis-Präparate dürfen Sie nicht ohne Weiteres mitnehmen. Reisen Sie in ein Land, in dem das Schengener Abkommen gilt, ist eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitzuführen.
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Reisen mit medizinischem Cannabis – was Sie wissen müssen
Ob es die Geschäftsreise, der Familienbesuch oder der langersehnte Urlaub ist: Für viele Menschen gehört die regelmäßige Einnahme von Medikamenten zum Alltag. Besonders wichtig wird die Vorbereitung bei Patientinnen und Patienten, die medizinisches Cannabis einnehmen. Denn auch wenn Cannabis in Deutschland seit April 2024 kein Betäubungsmittel mehr ist, gilt diese Lockerung nicht für andere europäische Staaten.
Die Mitnahme von medizinischem Cannabis auf Reisen – auch innerhalb des Schengen-Raums – ist daher an besondere Voraussetzungen gebunden. Hier kommt die Schengen-Bescheinigung ins Spiel: Sie ist Ihr „Reisepass“ für verschreibungspflichtige Cannabis-Präparate und sorgt dafür, dass Sie Ihr Medikament legal mitnehmen können – sofern Sie einige wichtige Regeln beachten.1,2
Was ist eine Schengen-Bescheinigung?
Die Schengen-Bescheinigung ist ein offizielles Formular, das von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt und von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Sie basiert auf Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens und ermöglicht Ihnen die Mitnahme verschreibungspflichtiger Medikamente, die in anderen Staaten als Betäubungsmittel gelten – wie es bei Cannabispräparaten häufig der Fall ist.1
Mit einer gültigen Schengen-Bescheinigung dürfen Sie Ihre Medikation für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen in die meisten Länder des Schengen-Raums mitnehmen.
In welchen Ländern gilt die Schengen-Bescheinigung?
Die Schengen-Bescheinigung ist in allen Ländern erforderlich, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind und medizinisches Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel einstufen. Dazu zählen:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Für Länder außerhalb des Schengen-Raums (wie Großbritannien, Irland, oder bestimmte Balkanstaaten) gelten teils andere, oft strengere Einfuhrvorschriften für Cannabis-Medikamente. Informieren Sie sich hierzu unbedingt frühzeitig bei den zuständigen Behörden oder der Botschaft Ihres Reiselandes.2,3
Warum benötigen Sie trotz Gesetzesänderung eine Schengen-Bescheinigung?
Seit April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland zwar kein Betäubungsmittel mehr, dennoch ändert dies nichts an den internationalen Vorgaben.
Die Einordnung als Betäubungsmittel bleibt im Ausland weiterhin bestehen – und die Schengen-Bescheinigung bleibt der einzige Weg, medizinisches Cannabis legal über die Grenze zu bringen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betont ausdrücklich, dass die Mitnahme von Cannabis zu medizinischen Zwecken weiterhin bescheinigt und beglaubigt werden muss, solange das Zielland Cannabis noch als Betäubungsmittel einstuft.1,2
Wichtiger Hinweis:
Für Reisen ins Ausland ist die Rechtslage des Ziellandes entscheidend, nicht die deutsche. Eine fehlende Schengen-Bescheinigung kann zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen – bis hin zur Beschlagnahmung der Medikamente oder strafrechtlichen Ermittlungen.
Wie erhalten Sie eine Schengen-Bescheinigung für medizinisches Cannabis?
Schritt 1: Ärztliche Ausstellung
Ihr behandelnder Arzt füllt das offizielle Formular aus. Darin enthalten sind Ihre Personalien, der genaue Name des Medikaments (inklusive Darreichungsform und Wirkstoffmenge), Dosierungsangaben und der geplante Reisezeitraum (maximal 30 Tage).
Schritt 2: Beglaubigung durch die Landesgesundheitsbehörde
Das ärztlich ausgefüllte Formular muss vor Reiseantritt bei der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (meist das Gesundheitsamt) beglaubigt werden. Ohne diese Beglaubigung ist die Bescheinigung nicht gültig!1
Eine Übersicht der zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland finden Sie hier.4
Schritt 3: Mitnahme im Original und im Handgepäck
Führen Sie die beglaubigte Schengen-Bescheinigung immer im Original mit sich. Kopien werden bei Kontrollen meist nicht akzeptiert.
Für wie lange gilt die Schengen-Bescheinigung?
Die Schengen-Bescheinigung ist für maximal 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Möchten Sie länger reisen, benötigen Sie eine neue Bescheinigung oder – je nach Land – eine spezielle Einfuhrerlaubnis.1
Was muss ich beachten, wenn ich mehrere Cannabis-Präparate mitnehme?
Benötigen Sie mehr als ein Cannabis-Präparat (z. B. unterschiedliche Sorten, Tropfen und Blüten), benötigen Sie für jedes einzelne Präparat eine eigene Schengen-Bescheinigung. Jede Form, jede Stärke und jede Applikationsart muss separat bescheinigt und beglaubigt werden.1,5
Welche Dokumente sollten Sie auf Reisen mitführen?
- Die beglaubigte Schengen-Bescheinigung (Original)
- Das aktuelle ärztliche Rezept
- Den Personalausweis oder Reisepass
- Die Medikamente im Originalbehältnis (mit Etikett und Dosierungsangabe)
- Falls verfügbar: eine englische Übersetzung des ärztlichen Attests, insbesondere bei längeren Reisen oder Flugreisen ins nicht-deutschsprachige Ausland
Was ist bei Kontrollen zu beachten?
Die Einfuhr von Cannabis ohne gültige und beglaubigte Schengen-Bescheinigung kann im Ausland zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen, auch wenn Sie in Deutschland legal behandelt werden.
Mit den erforderlichen Dokumenten sind Sie jedoch in der Regel auf der sicheren Seite – und können Kontrollen an der Grenze, am Flughafen oder bei Routineprüfungen entspannt entgegensehen.1,2
Tipps zur Beantragung und Planung
- Beginnen Sie rechtzeitig mit der Beantragung: Die Bearbeitung durch Gesundheitsbehörden dauert häufig mehrere Werktage, manchmal Wochen – vor allem in Ferienzeiten oder Großstädten.
- Prüfen Sie, welche Unterlagen Sie einreichen müssen: Oft werden auch Personalausweis, Rezeptkopie oder Meldebescheinigung verlangt.
- Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin beim Gesundheitsamt. Viele Ämter vergeben nur mit Vorlauf Termine.
- Informieren Sie Ihren Arzt rechtzeitig: So bleibt genug Zeit für die Ausstellung und eventuelle Rückfragen.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Zu späte Beantragung: Starten Sie die Formalitäten mindestens 2–4 Wochen vor Ihrer Reise.
- Unvollständige oder veraltete Angaben: Alle Dokumente müssen aktuell sein und exakt zur geplanten Reise passen.
- Mitnahme von größeren Vorräten: Die Mitnahme ist ausschließlich für den eigenen Bedarf und nur im Umfang des Rezepts für max. 30 Tage erlaubt. Überschüssige Mengen können beschlagnahmt werden.
- Transport im Koffer statt Handgepäck: Medikamente gehören ins Handgepäck, um Temperaturschwankungen und Verlust zu vermeiden.
Vorteile der Schengen-Bescheinigung im Überblick
- Rechtssichere Mitnahme von medizinischem Cannabis in alle Schengen-Staaten, in denen es als Betäubungsmittel gilt
- Vermeidung von Problemen und Strafen bei Kontrollen
- Einheitliches Verfahren für viele europäische Staaten
- Klare Regeln und individuelle Dokumentation
Fazit
Mit der Schengen-Bescheinigung reisen Sie mit medizinischem Cannabis auch weiterhin rechtssicher durch Europa – trotz neuer Gesetzeslage in Deutschland. Entscheidend ist immer die Rechtslage des Ziellandes. Wer gut vorbereitet ist, kann seine Medikation sicher und legal mitnehmen und den Aufenthalt im Ausland unbeschwert genießen.
Unser Tipp:
Setzen Sie sich so früh wie möglich mit uns, Ihrem Arzt und Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich die Schengen-Bescheinigung auch für den Transit mitführen?
Was ist, wenn ich in ein Nicht-Schengen-Land reise?
Kann ich die Bescheinigung selbst ausstellen oder eine Kopie verwenden?
Wie transportiere ich die Medikamente am besten?
Kann eine Begleitperson das Cannabis transportieren?
Quellenangaben
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Cannabis auf Reisen – Schengen-Bescheinigung https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Reisen-im-Schengenraum/_node.html
- Auswärtiges Amt: Mitnahme von Arzneimitteln auf Auslandsreisen https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/arzneimittelmitnahme/606486
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Reisen mit Cannabisarzneimitteln – Informationen und Formular
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Reisen mit medizinischem Cannabis – Informationen & beglaubigbare Bescheinigung inkl. Landesbehörden
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html - Gesetzliche Grundlagen: Artikel 75 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:42000A0922(02)&from=EN