Internationale Reisebescheinigung für medizinisches Cannabis

Sie möchten in ein Land außerhalb des Schengen-Raumes reisen und Ihre Cannabis-Präparate mitnehmen. Hierbei gibt es neben der notwendigen Internationalen Reisebescheinigung noch weitere Bedingungen, die vorab zu prüfen sind.
ab 45€
Reisen mit medizinischem Cannabis in Nicht-Schengen-Länder – was Sie beachten müssen
Für Patientinnen und Patienten, die medizinisches Cannabis einnehmen, ist eine sorgfältige Reisevorbereitung unerlässlich – besonders, wenn das Ziel außerhalb des Schengen-Raums liegt. Während innerhalb Europas die Schengen-Bescheinigung die Mitnahme von Cannabis-Präparaten regelt, gelten für Reisen in andere Länder oft deutlich strengere und uneinheitliche Vorschriften.
Damit Sie Ihre Therapie auch unterwegs fortführen können, benötigen Sie in aller Regel eine Internationale Reisebescheinigung (oft auch als „ärztliches Attest für Auslandsreisen“ bezeichnet).
Warum reicht die Schengen-Bescheinigung nicht aus?
Die Schengen-Bescheinigung gilt nur in Ländern, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind. Für alle anderen Staaten – darunter beliebte Reiseziele wie Großbritannien, die USA, Kanada, Australien, die Türkei oder viele asiatische und afrikanische Länder – gelten nationale Einfuhrbestimmungen.
Eine einheitliche, international anerkannte Bescheinigung existiert nicht. Jedes Land legt selbst fest, ob und wie medizinisches Cannabis eingeführt werden darf. Häufig werden strenge Vorschriften, zusätzliche Genehmigungen oder sogar ein komplettes Verbot der Mitnahme verhängt.1
Welche Angaben muss die Internationale Reisebescheinigung enthalten?
Auch wenn es kein verpflichtendes Standardformular gibt, sollte Ihre Reisebescheinigung folgende Mindestangaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Adresse
- Präzise Wirkstoffbezeichnung (z. B. Dronabinol, Cannabisblüten, CBD-Extrakt)
- Einzel- und Tagesdosierung
- Behandlungsdauer und Dauer der Reise (meist maximal 30 Tage)
- Verordnender Arzt mit Kontaktdaten und Unterschrift
- Zweck der Medikation (z. B. fortlaufende ärztliche Behandlung)
- Im Idealfall zusätzlich auf Englisch (oder in der Landessprache des Ziellandes)
Wer beglaubigt die Internationale Reisebescheinigung?
Die Internationale Reisebescheinigung muss zwingend von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde (in Deutschland: das jeweilige Gesundheitsamt) beglaubigt werden.
Eine Übersicht der zuständigen Behörden finden Sie hier: bfarm
Gibt es eine Vorlage oder ein offizielles Formular?
Aktuell gibt es kein international verpflichtendes Muster für die Bescheinigung. Viele Gesundheitsämter akzeptieren ein formloses ärztliches Attest, das die oben genannten Angaben enthält, verlangen aber die Beglaubigung. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, das Formular zur Schengen-Bescheinigung als Grundlage zu nutzen und individuell anzupassen.
Nationale Bestimmungen unbedingt prüfen
Für die Mitnahme von Cannabis-Präparaten außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international einheitlichen Regeln. Jedes Land hat eigene Gesetze zur Einfuhr und zum Besitz von Cannabis – selbst zu medizinischen Zwecken!
- Einige Länder (z. B. USA, Australien, Neuseeland, Japan, Türkei, China) verbieten die Einfuhr von Cannabis-Präparaten grundsätzlich – selbst mit ärztlichem Attest.
- Andere Länder verlangen eine zusätzliche Importgenehmigung oder stellen strenge Mengenbeschränkungen auf.
- In bestimmten Staaten ist die Einfuhr nach vorheriger Anmeldung oder mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums möglich.
Unser Tipp:
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes, welche Regeln gelten. Hinweise und Links finden Sie oft auch beim Auswärtigen Amt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gehen Sie vor
- Reisepläne prüfen:
Ist Ihr Reiseziel außerhalb des Schengen-Raums? - Rechtslage recherchieren:
Informationen zu den Einfuhrregeln erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, der Botschaft des Ziellandes und z. T. auch bei internationalen Patientenorganisationen. - Reisebescheinigung vom Arzt ausstellen lassen:
Alle relevanten Angaben müssen enthalten sein (siehe oben), möglichst auf Englisch. - Beglaubigung beim Gesundheitsamt beantragen:
Planen Sie ausreichend Zeit ein (oft mehrere Werktage). - Zusatzdokumente organisieren:
Rezeptkopie, Medikamentenbeipackzettel, ggf. Übersetzung ins Englische oder in die Landessprache, ggf. Importgenehmigung. - Alle Dokumente im Original mitführen:
Bewahren Sie diese am besten im Handgepäck auf.
Was kostet die Internationale Reisebescheinigung?
Die Kosten für die ärztliche Ausstellung und die Beglaubigung beim Gesundheitsamt unterscheiden sich regional. In der Regel sollten Sie mit ab 45 € (plus ggf. Beglaubigungsgebühren von 10–30 €) rechnen.2
Mögliche Risiken und wichtige Hinweise
- Die Einfuhrbestimmungen können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die Lage kurz vor Reiseantritt nochmals.
- Falsche, unvollständige oder nicht beglaubigte Dokumente führen häufig zur Beschlagnahmung der Medikamente, Geldstrafen oder sogar strafrechtlicher Verfolgung.
- Manche Airlines oder Flughäfen haben eigene Vorschriften zur Mitnahme von Medikamenten im Handgepäck.
- In vielen Ländern außerhalb Europas werden auch geringe Mengen Cannabis als strafrechtlich relevant betrachtet, unabhängig vom medizinischen Hintergrund.
Fazit: Gute Vorbereitung ist alles
Die Internationale Reisebescheinigung für medizinisches Cannabis ist Ihr wichtigstes Reisedokument außerhalb des Schengen-Raums. Sie ersetzt jedoch nicht die nationalen Vorschriften des Ziellandes. Informieren Sie sich immer frühzeitig und stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen rechtzeitig und korrekt ausgestellt sowie beglaubigt sind. So können Sie Ihre Reise stressfrei genießen und Ihre Medikation sicher mitführen.
Benötigen Sie eine individuelle Beratung oder eine Reisebescheinigung?
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie optimal unterstützen können!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Internationale Reisebescheinigung für medizinisches Cannabis?
Wann benötige ich eine Internationale Reisebescheinigung?
Sobald Sie mit medizinischem Cannabis in ein Land außerhalb des Schengen-Raums reisen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Internationale Reisebescheinigung. Innerhalb des Schengen-Raums genügt in der Regel die Schengen-Bescheinigung.
Gibt es ein offizielles Formular für die Internationale Reisebescheinigung?
Welche Angaben muss die Reisebescheinigung enthalten?
Empfohlene Angaben sind:
- Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse
- Name und Dosierung des Cannabis-Präparats
- Wirkstoffbezeichnung
- Einzel- und Tagesdosierungen
- Dauer der Behandlung und Reisedauer (max. 30 Tage empfohlen)
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Arztes
- Unterschrift und Stempel des Arztes
- Zweck der Einnahme (medizinische Indikation)
- Im Idealfall eine englische oder landessprachliche Übersetzung
Wer beglaubigt die Internationale Reisebescheinigung?
Die Bescheinigung muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (in Deutschland meist das Gesundheitsamt) beglaubigt werden.
Eine Übersicht der Behörden finden Sie
hier.
Ist die Reisebescheinigung allein ausreichend?
Muss ich mein Cannabis-Präparat im Originalbehältnis mitführen?
Wie lange ist die Reisebescheinigung gültig?
Wie viel medizinisches Cannabis darf ich mitnehmen?
Welche Länder erlauben die Mitnahme von medizinischem Cannabis?
Die Regelungen unterscheiden sich stark. Viele Länder (z. B. USA, Japan, Türkei, China) verbieten die Einfuhr von Cannabis, auch zu medizinischen Zwecken. In anderen Ländern ist die Mitnahme mit einer ärztlichen Bescheinigung und/oder einer vorherigen Genehmigung möglich. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und dem Auswärtigen Amt.
Was kostet die Ausstellung und Beglaubigung?
Wie lange dauert die Bearbeitung der Bescheinigung?
Was passiert, wenn ich ohne gültige Bescheinigung reise?
Gibt es einen Unterschied zwischen ärztlicher Bescheinigung und Importgenehmigung?
Was muss ich tun, wenn mein Zielland Cannabis-Präparate verbietet?
Wo finde ich aktuelle Informationen zu den Bestimmungen meines Ziellandes?
Die aktuellsten und verbindlichsten Informationen erhalten Sie bei:
- Der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes
- Dem Auswärtigen Amt
- Dem BfArM
- Patientenorganisationen oder spezialisierten Reiseberatungen
Gibt es Länder, in denen die Einfuhr von Cannabis-Präparaten völlig problemlos ist?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe bei der Ausstellung brauche?
Quellenangaben
- BfArM: Reisen mit Cannabisarzneimitteln https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html
- Auswärtiges Amt: Mitnahme von Arzneimitteln auf Auslandsreisen https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/arzneimittelmitnahme/606486