Schengen-Bescheinigung

Ob es die Geschäftsreise oder der lang ersehnte Urlaub ist: eine Reise ins Ausland ist immer mit einem gewissen Maß an Organisation verbunden. Haben Sie auch an Ihre Medikamente gedacht? Cannabis-Präparate dürfen Sie nicht ohne Weiteres mitnehmen. Reisen Sie in ein Land, in dem das Schengener Abkommen gilt, ist eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitzuführen.
ab 34€
Dies gilt für die folgenden Länder:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn
Die Bescheinigung ist zusätzlich von der jeweiligen obersten Landesgesundheitsbehörde rechtzeitig vor Reiseantritt beglaubigen zu lassen. Eine Übersicht der Landesgesundheitsbehörden in Deutschland finden Sie hier.
Für maximal 30 Tage kann die Bescheinigung dann genutzt werden. Wenn Sie mehrere Präparate mitführen möchten, ist für jedes einzelne Präparat eine gesonderte Bescheinigung notwendig.
Erfahrungsgemäß ist eine zeitnahe Terminvergabe und Bearbeitung bei den Gesundheitsbehörden kaum möglich. Bitte informieren Sie uns daher frühestmöglich, wenn Sie ins Ausland reisen möchten und denken Sie auch an die frühzeitige Terminvereinbarung bei Ihrem Gesundheitsamt.