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Neuer Cannabis Gesetzesentwurf: Das müssen Patienten wissen

Die Frage „Ist Cannabis legal?“ beschäftigt viele Menschen in Deutschland. Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Für volljährige Personen ist der Besitz und private Anbau von Cannabis in bestimmten Grenzen nun erlaubt. Gleichzeitig wird die Abgabe von medizinischem Cannabis durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) neu geregelt, was den Zugang für Patienten vereinfachen soll, da es nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird. Doch die politische Debatte geht weiter: Ein neuer Gesetzesentwurf sorgt für erhebliche Verunsicherung bei tausenden von Patienten.

Droht das Ende für die telemedizinische Versorgung?

Eine von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorangetriebene Initiative zielt auf tiefgreifende Änderungen bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis ab. Der Entwurf für ein „Medizinal-Cannabisgesetz“ (MedCanG) sieht neue, strenge Regelungen vor, die insbesondere die etablierte telemedizinische Versorgung und den Versand von Cannabisblüten betreffen könnten. Dies sorgt für erhebliche Bedenken bei Patienten und Ärzten.

Was sind die Kernpunkte des Gesetzesentwurfs?

Der vorgelegte Entwurf soll die Abgabe von medizinischem Cannabis klarer regeln. Während das Ziel, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu lösen, grundsätzlich begrüßt wird, enthalten die Vorschläge zwei besonders kritische Punkte für die heutige Versorgungspraxis:

  • Verpflichtender persönlicher Arztkontakt: Die erstmalige Verschreibung von Cannabisarzneimitteln soll ausschließlich nach einem direkten, physischen Kontakt zwischen Arzt und Patient möglich sein. Eine rein telemedizinische Erstberatung wäre damit ausgeschlossen.
  • Versandverbot für Cannabisblüten: Der Entwurf plant, den Versand von Cannabisblüten an Patienten generell zu verbieten. Patienten müssten ihre Medikamente somit zwingend persönlich in einer Apotheke vor Ort abholen.

Die Initiatoren begründen diese Maßnahmen mit dem Patientenschutz und der Notwendigkeit, Missbrauch vorzubeugen. Sie argumentieren, dass eine sorgfältige ärztliche Untersuchung nur im persönlichen Gespräch gewährleistet werden könne.

Welche Folgen hätte das für Cannabis-Patienten?

Sollte der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt werden, hätte dies weitreichende Konsequenzen für die Patientenversorgung in Deutschland. Die Fortschritte, die durch digitale Gesundheitsanwendungen erzielt wurden, wären massiv gefährdet.

  1. Erschwerter Zugang zur Therapie: Besonders für Patienten in ländlichen Gebieten oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die Telemedizin oft der einzige Weg zu einer spezialisierten ärztlichen Betreuung. Ein verpflichtender Erstkontakt vor Ort würde hohe Hürden schaffen.
  2. Eingeschränkte Arzt- und Apothekenwahl: Das Versandverbot würde die freie Wahl der Apotheke stark einschränken. Viele Patienten sind auf spezialisierte Versandapotheken angewiesen, die über die nötige Expertise und ein breites Sortiment an Cannabis-Sorten verfügen.
  3. Unterbrechung der Versorgungskette: Etablierte und sichere Versandprozesse würden unterbrochen, was für chronisch kranke Menschen zusätzliche Belastungen und Unsicherheit bei ihrer Therapie bedeuten würde.

Ärztliche Kontrolle und aktuelle Rechtslage

Eine sorgfältige ärztliche Aufsicht ist das Fundament jeder Cannabis-Therapie, um eine korrekte Indikationsstellung sicherzustellen und Risiken wie psychische Abhängigkeit oder Nebenwirkungen zu kontrollieren. Die heutige telemedizinische Praxis gewährleistet diese Kontrolle bereits durch hohe Standards wie Videosprechstunden mit in Deutschland approbierten Fachärzten. Nach geltendem Recht ist die telemedizinische Behandlung, einschließlich Erstverschreibung, unter Einhaltung der Sorgfaltspflichten erlaubt. Der Versand von Cannabisarzneimitteln durch zugelassene Apotheken ist ebenfalls legal und gängige Praxis. Der neue Entwurf würde daher eine deutliche Verschärfung darstellen.

Fazit: Die Zukunft der legalen Cannabis-Therapie

Die Diskussion um die Zukunft der legalen Cannabis-Therapie in Deutschland ist neu entfacht. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzesentwurf die parlamentarischen Hürden nehmen wird. Für Patienten und Ärzte ist es jedoch entscheidend, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Eine moderne, patientenzentrierte Gesundheitsversorgung sollte technologische Möglichkeiten nutzen, um den Zugang zu notwendigen Therapien zu erleichtern – nicht, um neue Barrieren zu errichten. Bei Fragen zu Ihrer Behandlung oder zu den möglichen Gesetzesänderungen sollten Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt suchen.

Quellen

Deutscher Bundestag. (2024). Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Medizinal-Cannabis (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG). Drucksache 20/11346.

Häufige Fragen

Was hat sich am 1. April 2024 bei der Legalität von medizinischem Cannabis in Deutschland geändert?

Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Dies soll den Zugang für Patienten vereinfachen und die Verordnung bürokratischer gestalten.

Welche neuen Änderungen werden im Entwurf des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) vorgeschlagen?

Der aktuelle Gesetzesentwurf für ein „Medizinal-Cannabisgesetz“ (MedCanG) sieht zwei wesentliche Änderungen vor: Eine verpflichtende persönliche Erstkonsultation zwischen Arzt und Patient für die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln und ein generelles Versandverbot für Cannabisblüten an Patienten.

Warum werden diese Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) in Betracht gezogen?

Die Initiatoren begründen die vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Patientenschutz und der Notwendigkeit, Missbrauch vorzubeugen. Es wird argumentiert, dass die Importe von Cannabisblüten im ersten Halbjahr 2025 stark gestiegen sind, während die Kassen-Verordnungen nur geringfügig zunahmen. Dies deutet auf einen Anstieg von Privatrezepten über telemedizinische Plattformen hin, oft ohne persönlichen Arztkontakt.

Welche Auswirkungen hätten die geplanten Änderungen auf Patienten, die medizinisches Cannabis benötigen?

Sollte der Gesetzentwurf umgesetzt werden, könnte dies den Zugang zur Therapie erschweren, insbesondere für Patienten in ländlichen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität. Die freie Arzt- und Apothekenwahl wäre eingeschränkt, da viele Patienten auf spezialisierte Telemedizin und Versandapotheken angewiesen sind. Etablierte Versorgungsketten könnten unterbrochen werden, was zusätzliche Belastungen und Unsicherheit für chronisch kranke Menschen bedeuten würde.

Bleibt die telemedizinische Erstverschreibung von Cannabisarzneimitteln weiterhin möglich?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wäre eine rein telemedizinische Erstberatung für die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln ausgeschlossen. Die erstmalige Verschreibung soll ausschließlich nach einem direkten, physischen Kontakt zwischen Arzt und Patient möglich sein.

Wird der Versand von medizinischen Cannabisblüten an Patienten zukünftig noch erlaubt sein?

Der Gesetzentwurf plant, den Versand von Cannabisblüten an Patienten generell zu verbieten. Patienten müssten ihre Medikamente somit zwingend persönlich in einer Apotheke vor Ort abholen. Der Botendienst der Apotheken soll jedoch unberührt bleiben.

Wann sollen die Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) voraussichtlich in Kraft treten?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes am 8. Oktober 2025 beschlossen. Es bleibt abzuwarten, wann der Gesetzentwurf die parlamentarischen Hürden nehmen wird, jedoch wird der 1. Oktober 2025 als voraussichtliches Datum für das vollständige Inkrafttreten des MedCanG genannt.